Steuerlich wird ein Großteil der Wohnimmobilien in Deutschland linear über 50 Jahre (2 % jährlich) abgeschrieben. Ein durch unserer zertifizierten und erfahrenen Immobiliengutachter nach den Vorgaben des Bundesfinanzhofs erstelltes Gutachten zur Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie erleichtert den Nachweis einer etwaig geringeren Restnutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 S. 2 EStG. Aus einer geringeren Restnutzungsdauer leiten sich eine erhöhte Abschreibung sowie ein möglicher Steuervorteil ab.
Regelmäßig ergibt sich eine erhöhte Abschreibung bei Wohnimmobilien die älter als ca. 25 Jahre sind sowie bei Gewerbeimmobilien älter als ca. 15 Jahre.
Für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung stehen wir Ihnen auch gerne in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater zur Verfügung. Unsere Leistung bezieht sie auf die Erstellung von Gutachten, wir geben keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.